| Desinfektion Die 
        Methoden zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen sind nicht 
        immer dazu geeignet das eigentliche Gefahrenpotenzial an gesundheitsschädlichen 
        Bakterien und Viren zu tilgen.  Je nach Gesundheitsschädling und den assoziierten 
        Krankheitserregern ist eine geeignete Desinfektion erforderlich und in 
        bestimmten Fällen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Diese Desinfektion 
        hat zur Aufgabe Oberflächen und Gegenstände in einen gesundheitlich 
        unbedenklichen Zustand zurückzuführen. Die angewendeten Verfahren 
        zur Desinfektion müssen immer auf die Krankheitserreger und die Räumlichkeiten 
        abgestimmt werden. Im Normalfall genügt eine Oberflächendesinfektion 
        der kontaminierten Flächen. Die Raum- desinfektion, etwa durch Begasung 
        mit Formaldehyd, ist verpflichtend, wenn eine ausnahmslose Kontamination 
        vorliegt oder der Erreger hoch ansteckend ist. Neben der problembezogenen Desinfektion gibt 
        es Bereiche (Lebensmittelverarbeitende Betriebe, Gesundheitswesen, Tierhaltung), 
        welche die vorbeugende Durchführung 
        der Desinfektion erfordern, da diese vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. 
       Für die Planung und Durchführung 
        von akut notwendigen und vorbeugenden Desinfektionsmaßnahmen in 
        Ihren Betriebsräumen sind wir mit unseren staatlich geprüften 
        Desinfektoren für Sie der richtige Ansprechpartner. Eine Ermittlung der bakteriellen Belastung 
        von Gegenständen und Flächen bieten wir als Dienstleistung an. 
        Wir verwenden hierzu Keimindikatoren im Abklatsch- oder Abstrichverfahren 
        und erstellen eine Auswertung der Proben.
 Siehe auch: HACCP
 
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